Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Horus Security UG (haftungsbeschränkt), Nordring 8 c/o Mohamed EL-Amir, 63067 Offenbach am Main (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Sicherheitstechnik, insbesondere:
- Beratung, Planung und Konzeption von Überwachungs- und Sicherheitssystemen
- Installation, Montage und Inbetriebnahme von Kamerasystemen und zugehöriger Hardware
- Wartung, Inspektion und Reparatur bestehender Sicherheitsanlagen
- Verkauf und Lieferung von Hardware-Komponenten (Kameras, Rekorder, Sensoren, Zubehör)
- Einrichtung von Cloud-Diensten, Netzwerkanbindungen und Fernzugriffslösungen
- Schulung und Einweisung des Kunden in die Bedienung der installierten Systeme
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Preise auf der Website dienen der Orientierung und können je nach individuellem Aufwand, baulichen Gegebenheiten und Materialkosten variieren.
Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. seinen Auftrag für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Anbieter das Angebot annehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.
Bei Projekten mit einem Auftragswert über 1.000,00 € kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes vereinbart werden. Der Restbetrag wird nach erfolgreicher Abnahme der Installation fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmern) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Leistungserbringung, Termine und Mitwirkungspflichten
Installationstermine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart. Der Anbieter bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten, Lieferengpässe bei Herstellern oder vom Kunden zu vertretende Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen und verlängern die Leistungsfrist angemessen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter und dessen Mitarbeitern rechtzeitig Zugang zum Installationsort zu gewähren und alle für die Installation notwendigen Voraussetzungen bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere: ausreichende Stromversorgung, Netzwerkanschluss, Baufreiheit an den Montageorten sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen (z. B. von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft).
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten (z. B. für erneute Anfahrt) in Rechnung zu stellen.
§ 6 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich begründete Mängel rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei wesentlichen Mängeln ist der Anbieter zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
Der Anbieter gewährt auf seine Montage- und Installationsleistungen eine Garantie von 5 Jahren ab Abnahme. Die gesetzliche Gewährleistung für verkaufte Hardware-Komponenten beträgt 2 Jahre ab Übergabe. Die Garantie des jeweiligen Herstellers auf die Hardware bleibt hiervon unberührt und kann darüber hinausgehen.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Änderungen, Reparaturen oder Erweiterungen an der installierten Anlage vornehmen.
Normale Verschleißerscheinungen, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse (Blitzschlag, Überspannung, Wasserschaden) sowie Softwareprobleme, die nicht vom Anbieter verursacht wurden, sind von der Garantie ausgenommen.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Kündigung, Stornierung und Rücktritt
Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
Bereits begonnene Installationsarbeiten können nicht storniert werden. Bei Stornierung vor Installationsbeginn werden bereits entstandene Planungs- und Materialkosten in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters und den Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG. Bei der Installation von Überwachungskameras berät der Anbieter den Kunden hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen und weist auf die Pflicht zur Beschilderung hin.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.